Die Möglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen zukünftig leichter an die Inhalte urheberrechtlich geschützter Werke zu kommen, könnten sich zukünftig stark verbessern. Ein internationales Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde erlaubt Verbänden und Bibliotheken künftig, auch ohne die Zustimmung des Rechteinhabers Kopien geschützter Werke in für Sehbehinderte und Blinde zugänglichen Formaten zu erstellen. Das sogenannte Marrakesch Abkommen wurde am 30. April von der Europäischen Union, Frankreich, Griechenland und Indien unterzeichnet, nun muss es nur noch von den Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, in nationales Recht umgesetzt werden.
Mehr Informationen, und auch den Link zum Abkommen selbst,gibt es hier: